Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02   

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https://dejure.org/2002,11011
OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02 (https://dejure.org/2002,11011)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.12.2002 - 8 UF 163/02 (https://dejure.org/2002,11011)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 8 UF 163/02 (https://dejure.org/2002,11011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Anrechnung des Kindergeldes im Kindesunterhaltsverfahren ; Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners; Zum pauschalen Abzug berufsbedingter Aufwendungen

  • Judicialis

    RegelbetragsVO § 1; ; RegelbetragsVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612b Abs. 1, 5
    Anrechnung des Kindergeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anrechnung des Kindergeldes II

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Da staatliches Kindergeld den unterhaltspflichtigen Eltern zur Erleichterung ihrer Unterhaltslast gewährt wird, soll durch die Gewährung des Kindergeldes nicht der Unterhaltsanspruch des Kindes erhöht werden (BGH a. a. O., BGH NJW 1997, 1919 - 1923) und darf deshalb auch nicht dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen zugerechnet werden (BGH NJW 1997, 1919 - 1923) und kann insoweit nicht die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners erhöhen.

    Bei dem Anspruch auf Anrechnung des Kindergeldanteils handelt es sich um einen besonderen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch, der sich zwar aus Vereinfachungsgründen meist über die Unterhaltszahlungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils für das Kind vollzieht, gleichwohl handelt es sich hierbei um ein eigenes Recht des jeweiligen Elternteils, der den anderen auch unmittelbar auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH NJW 1997, 1919 - 1923).

  • AG Kamenz, 30.01.2001 - 1 F 210/00

    Feststellung der Vaterschaft und Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Deshalb ist § 1612 b Abs. 5 BGB so zu verstehen, dass der Gesetzgeber bei der Abwägung zwischen dem Gebot, einem minderjährigen Kind das Existenzminimum zu sichern (BverfG FamRZ 2001, 1090 ff.), einerseits und dem Gebot, die unterhaltsverpflichteten Eltern von den hieraus resultierenden Belastungen zu entlasten, andererseits festgelegt hat, dass die Entlastung erst dann greift, wenn die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zur Sicherung des Barexistenzminimus des Kindes ausreicht.
  • OLG München, 30.03.2001 - 4 UF 16/01

    Höhe der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Diese Vorgehensweise führt im Ergebnis dazu, dass unabhängig von der nach unterhaltsrechtlichen Regeln ermittelten Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei gleichbleibendem Nettozahlbetrag in der 1. Altersstufe ab einer Leistungsfähigkeit von 100 %, der 2. Altersstufe von 107 % und der 3. Altersstufe von 114 % des jeweiligen Regelbetrages ein Unterhaltsbetrag in Höhe von 135 % des jeweiligen Regelbetrages festgesetzt wird (vgl. OLG München MDR 2001, 939).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Das bedeutet, eine Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt bereits dann, wenn der Unterhaltspflichtige außer Stande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-VO zu leisten (vgl. BGH Urteil vom 06.02.2002 in NJW 2002, 1269 - 1274).
  • OLG Hamm, 05.10.1977 - 3 UF 3/77
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Zwar sind diese Spesen vom Arbeitgeber zweckgebunden gezahlt, gleichwohl bringen sie Ersparnisse in der allgemeinen Lebensführung mit sich, so dass mangels näherer Anhaltspunkte von dem Grundsatz der 1/3-Anrechnung auch hier ausgegangen werden kann (vergl. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 26.02.1998, 3 UF 78/97; OLG Hamm, Beschluss v. 05.10.1977, 3 UF 3/77).
  • Drs-Bund, 09.02.1999 - BT-Drs 14/378
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Diese Anrechnungsmethode wird damit begründet, dass der Gesetzgeber mit der Änderung des § 1612 b Abs. 5 BGB beabsichtigt hat, das Barexistenzminimum des minderjährigen Kindes zu sichern, welches gegenwärtig etwa bei einem Betrag in Höhe von 135 % des Regelbetrages liegt (BGH a. a. O. m. w. N.; Heger a. a O.; Bundestagsdrucksache 14/378, S. 7, 8).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZR 31/03

    Voraussetzungen der Anrechnung des Kindergeldes; Pauschalierung berufsbedingter

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Naumburg 2003, 297 ff. veröffentlicht ist, geht anhand vorgelegter Gehaltsabrechnungen von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen - ohne Aufwandsentschädigungen - des als Leiharbeiter beschäftigten Beklagten in Höhe von rund 2.146 DM aus.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.05.2003 - 26 WF 123/03   

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https://dejure.org/2003,9967
OLG Köln, 30.05.2003 - 26 WF 123/03 (https://dejure.org/2003,9967)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.2003 - 26 WF 123/03 (https://dejure.org/2003,9967)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - 26 WF 123/03 (https://dejure.org/2003,9967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 64
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.03.1996 - 14 WF 36/96
    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2003 - 26 WF 123/03
    Fehlt ein derartiger Vortrag kann das Gericht die Bereitschaft des Gegners zur Schaffung eines derartigen Titels erkunden (OLG Köln, FamRZ 1997, 620) und gegebenenfalls Prozesskostenhilfe verweigern.
  • OLG Köln, 29.06.1998 - 27 WF 35/98

    Veranlassung der Klageerhebung beim Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2003 - 26 WF 123/03
    Anders als in dem von dem 27. Senat entschiedenen Fall ( Beschl. v. 29.06.1998- 27 WF 35/98 OLGReport 1998, 430) durfte die Klägerin bei Einreichung des Pkh-gesuchs vorliegend nicht annehmen, dass der Beklagte gar nicht, nur teilweise oder nicht auch den Spitzenbetrag freiwillig zahlen werde und sie nur durch einen Prozess ihr Ziel erreichen könne.
  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2003 - 26 WF 123/03
    Dieser von dem Bundesgerichtshof bereits 1982 (NJW 1982, 1104) für die Frage der Erfolgsaussicht ausdrücklich aufgestellte Grundsatz gilt auch für die Frage der Mutwilligkeit, weil Prozesskostenhilfe immer nur für ein erfolgversprechendes, nicht mutwilliges künftiges Verfahren bewilligt werden darf (Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. A., Rn 480, 420 ff, 426 (8)).
  • LAG Köln, 18.12.2006 - 4 Ta 449/06

    Mutwilligkeit; Prüfungszeitpunkt

    Auch für die Frage der Mutwilligkeit kommt es wie für die Frage der Erfolgsaussicht auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife an (vgl. statt vieler Baumbach/Hartmann, 65. Aufl. 2007, § 114 Rnd-Nr. 108; OLG Köln 30.05.2003 NJW-RR 2004, 64 f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - L 5 AS 531/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzung der Gewährung von Leistungen zur

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Gericht ohne Verzögerung über den vollständig vorliegenden PKH-Antrag entscheiden hat (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschluss vom 30. Mai 2003, 26 WF 123/03, NJW-RR 2004, 64; Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 10. Februar 2005, XII 7 B 19/04, Rn. 13, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 5 AS 338/09
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Gericht ohne Verzögerung über den vollständig vorliegenden PKH-Antrag entscheiden hat (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschluss vom 30. Mai 2003, 26 WF 123/03, NJW-RR 2004, 64; Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 10. Februar 2005, XII 7 B 19/04, Rn. 13, juris).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 19 W 42/07

    Zulässigkeit einer eigenständigen Beschwerde gegen die vorläufige

    Maßgebend für die Bewertung eines unbezifferten Zahlungsanspruchs sind nach der Rechtsprechung des Senats die Erwartungen des Klägers bei der Erhebung der Klage und nicht erst die am Ende der Instanz gewonnenen Erkenntnisse (vgl. Beschluss vom 24.02.2003, - 19 W 5/03 -, OLGR Köln 2003, S.297; Beschluss vom 03.11.2004, 19 W 54/04 -, OLGR Köln 2005, S.69).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.02.2011 - 2 Ta 2/11

    Prozesskostenhilfe - Veränderung der Erfolgsaussichten während des Verfahrens

    Für die Erfolgsprognose ist daher der letzte Sach- und Streitstand Entscheidungsgrundlage, wenn alsbald nach Entscheidungsreife entschieden wird, vgl. OLG Köln, NJW-RR 2004, S. 64.
  • ArbG Stendal, 01.09.2021 - 1 Ca 9/21

    Mutwilligkeit einer Klageerweiterung - Prozesskostenhilfe - Bestandsstreitigkeit

    Denn in dem für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen maßgebenden Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Prozesskostenhilfegesuch (BGH, MDR 1982, 565; LAG Düsseldorf, JurBüro 1986, 608; OLG Köln, NJW-RR 2004, 64; OVG Lüneburg, FamRZ 2005, 463; Zöller-Schultzky, ZPO, 33. Auflage, § 127, Rn 15) stellt sich der Sachverhalt so dar, dass in den streitgegenständlichen Monaten März, April und Mai 2021 ein Ausbildungsverhältnis zwischen den Parteien nicht mehr bestanden hat.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.02.2003 - 9 W 373/03   

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https://dejure.org/2003,3956
OLG Nürnberg, 06.02.2003 - 9 W 373/03 (https://dejure.org/2003,3956)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.02.2003 - 9 W 373/03 (https://dejure.org/2003,3956)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 9 W 373/03 (https://dejure.org/2003,3956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung der Verhandlungsgebühr neben der Prozeßgebühr ; Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Senatsbeschluss; Fehlende Aussicht auf Erfolg ; Nichtvorlage der Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels der Revision ; Gebühren im Verfahren ...

  • Anwaltsblatt

    § 35 BRAGebO, § 522 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; BRAGO § 35

  • rechtsportal.de

    Zur Erstattungsfähigkeit einer Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 522 Abs. 2; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2
    Anwaltsgebühren bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1295
  • MDR 2003, 718
  • AnwBl 2003, 372
  • Rpfleger 2003, 385
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 VA 6/02   

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https://dejure.org/2003,12199
OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 VA 6/02 (https://dejure.org/2003,12199)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2003 - 15 VA 6/02 (https://dejure.org/2003,12199)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 15 VA 6/02 (https://dejure.org/2003,12199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses; Zumutbarkeit des Versuchs, die Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils durch das Gericht des Heimatlandes herbeizuführen; Ehehindernis des Verbots der Doppelehe; Anwendbarkeit deutschen Rechts ...

  • Judicialis

    BGB § 1309; ; EGBGB Art. 13

  • rechtsportal.de

    BGB § 1309; EGBGB Art. 13
    Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehefähigkeitszeugnis muss nicht vorgelegt werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 22.05.1998 - 25 VA 10/97

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses; Nachweis der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 VA 6/02
    Art. 13 EGBGB setzt die in Art. 6 Abs. 1 GG garantierte Eheschließungsfreiheit durch (OLG Köln, a.a.O.; KG FamRZ 1999, 1129; Bamberger/Roth/Otte, BGB, Art. 13 EGBGB Rn. 62; Palandt/Heldrich, a.a.O., Art. 13 EGBGB Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1971 - IV AR (Vz) 38/70

    Ausländisches Eheverbot der Religionsverschiedenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 VA 6/02
    In diesem Rahmen hat er an Stelle der ausländischen Behörde zu prüfen, ob der Verlobte nach seinem Heimatrecht die beabsichtigte Ehe eingehen darf oder ob ihr Ehehindernisse entgegenstehen (vgl. BGHZ 56, 180; OLG Köln StAZ1989, 260; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rn. 13).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 126/95

    Wirksamkeit einer Ehe mit einem Ausländer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 VA 6/02
    Die unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 27.11.1996 -XII ZR 126/95 (FamRZ 1997, 542) erhobene Rüge des Beteiligten zu 1), in dem Bescheid vom 14.10.2002 werde übersehen, dass er ledig sei und nicht eine Doppelehe eingehe, geht an den Ausführungen des Beteiligten zu 2) vorbei.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 5 UF 166/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12015
OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 5 UF 166/02 (https://dejure.org/2003,12015)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.2003 - 5 UF 166/02 (https://dejure.org/2003,12015)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 5 UF 166/02 (https://dejure.org/2003,12015)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 03.11.1988 - 4 WF 248/88

    Entlassung aus dem Leihverhältnis der ehelichen Wohnung nach der Scheidung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 5 UF 166/02
    Diesbezüglich hat der Familienrichter als Hausratsrichter von Amts wegen die Vorfrage zu prüfen und zu entscheiden, ob zwischen den Parteien eine wirksame Einigung über die Nutzung der Wohnung nach Scheidung vorliegt oder nicht ( vgl. u.a. OLG Ffm., FamRZ 1980, 170 f; OLG Koblenz, FamRZ 1984, 1241; OLG Köln, FamRZ 1989, 640 f; Staudinger, 4. Buch "Familienrecht", 13. Aufl., 1992, Rn. 14 zu § 1 HausratsVO; Baumeister/Fehmel, Familiegerichtsbarkeit, 1992, Rn. 15 zu § 1 HausratsVO; MüKo, Band 7, Familienrecht I, 2000, Rn. 18 zu § 1 HausratsVO; RGRK, Band IV, 2, 12. Aufl., 1999, Rn. 12 zu § 1 HausratsVO ).
  • OLG München, 10.06.1986 - 4 UF 18/86

    Ehewohnung: Begriff - Voraussetzungen für die Zuweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 5 UF 166/02
    Eine Einigung über die Nutzung der Ehewohnung muß z.B. nicht expressis verbis oder in Schriftform vorliegen, sie kann sich auch aus konkludentem Verhalten beider Parteien oder aber auch nur aus dem Verhalten einer der Parteien ergeben, wobei an die Einigung strenge Maßstäbe anzulegen sind und u.a. auch der Vermieter regelmäßig damit einverstanden sein muß, daß das Mietverhältnis von einem Ehegatten fortgesetzt wird ( vgl. OLG Ffm. a.a.O.; OLG München, FamRZ 1986, 1019 f ).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.11.2002 - 2 WF 215/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9355
OLG Bamberg, 27.11.2002 - 2 WF 215/02 (https://dejure.org/2002,9355)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.11.2002 - 2 WF 215/02 (https://dejure.org/2002,9355)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. November 2002 - 2 WF 215/02 (https://dejure.org/2002,9355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zulässigkeit der Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 § 620c S. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Rahmen einer einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 38
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 38 veröffentlicht ist, verwarf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Prozeßkostenhilfe verweigernden Beschluß als unzulässig mit der Begründung, die Entscheidung über den Antrag auf Erlaß der einstweiligen Anordnung sei nach §§ 644 Satz 2, 620 c Satz 2 ZPO unanfechtbar; deshalb sei in entsprechender Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz ZPO auch eine sofortige Beschwerde gegen die mit mangelnder Erfolgsaussicht begründete Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht statthaft.
  • OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 2 WF 119/10

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Beiordnung eines Anwalts

    Nur gelegentlich wird diese erweiternde Auslegung des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO abgelehnt (so Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 68. Auflage 2010, Rn. 38 zu § 127 ZPO unter Ablehnung der ein einstweiliges Anordnungsverfahren betreffendes Prozesskostenhilfegesuch betreffenden Entscheidung des OLG Bamberg, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 11 WF 86/05

    Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende

    Seine Beurteilung ist daher auch für das Beschwerdegericht maßgeblich, wenn Beschwerde gegen die aus sachlichen Gründen erfolgte Versagung der Prozesskostenhilfe eingelegt wird (so auch Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rz. 47 unter Hinweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1398; OLG Bamberg, FamRZ 2004, 38; OLG Köln FamRZ 2004, 39 f; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 478; vgl. weiter OLG Frankfurt/M, OLGR 2001, 272; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 431).
  • OLG Naumburg, 02.08.2007 - 3 WF 229/07

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe im einstweiligen

    Sie ist hingegen dann nicht statthaft, wenn sich der Antragsteller dagegen wendet, dass die erste Instanz die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach § 114 ZPO verneint hat (OLG Bamberg, FamRZ 2004, 38 = OLGR Bamberg, 2003, 297 ff.).
  • OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von

    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 4 WF 188/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe

    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkrafttreten des FamFG und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH Beschluss vom 23.05.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.08.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.03.2003 - 2 U 69/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15382
OLG Bremen, 06.03.2003 - 2 U 69/02 (https://dejure.org/2003,15382)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.03.2003 - 2 U 69/02 (https://dejure.org/2003,15382)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. März 2003 - 2 U 69/02 (https://dejure.org/2003,15382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unrichtige Werbeaussage in Werbebeilage; Bewerbung eines Autoradios mit nicht vorhandenen Ausstattungs- und Leistungsmerkmalen; Verjährung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche wegen fehlerhafter Zeitangabe des Wettbewerbsverstoßes in Klageschrift; Festlegung des ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; ZPO § 253 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 263; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de

    Einrede der Verjährung bei nachträglicher Berichtigung der Zeitangabe eines beanstandeten Wettbewerbsverstoßes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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